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Was ist eine Dichtheitsprüfung?



Eine Dichtheitsprüfung gemäß §61a LWG,

dient dazu festzustellen ob die privaten Abwasseranlagen betriebssicher sind und keine Gefahren, oder Belästigungen entstehen können.


Weiterhin wird durch eine Dichtheitsprüfung sichergestellt, dass keine Abwässer aus dem Leitungssystem in die Umwelt gelangen können.


Es gilt außerdem, dass Abwasserleitungen geschlossen und dicht sein müssen.

Dichtheitsprüfung

Rohr verstopft?


Für den Fall der Fälle - 02301 / 2005

Was muss ich beachten?



Für bereits bestehende Abwasserleitungen in NRW muss die erste Dichtheitsprüfung

bis spätestens zum 31.12.2015 erfolgen.


Bei Änderungen einer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage (insbesondere nach erfolgter Sanierung)

erfolgt   die   Dichtheitsprüfung

sofort   nach   deren   Fertigstellung.


Abweichend davon können die Kommunen grundstücksbezogene Fristen festlegen.

Dies gilt dann, wenn die Gemeinde

die Dichtheitsprüfung der öffentlichen Abwasseranlagen an die der privaten koppelt.


In diesen Fällen muss die Dichtheitsprüfung

bis spätestens 2023 erfolgen.


Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Gemeinde oder in der dort gültigen Abwassersatzung.

Wie wird eine Dichtheitsprüfung durchgeführt?


Als Regelverfahren hat sich eine optische Inspektion mit TV-Kamera bewährt.


Optisch durchgeführte Inspektionen werden

als Dichtheitsnachweis laut der DIN 1986-30 anerkannt.


Eine Druckprüfung (mit Luft oder Wasser) gemäß der DIN EN 1610 ist in der Regel nur bei Neubauten und wesentlichen Änderungen erforderlich.


Die Dichtheitsprüfung darf nur von einem Sachkundigen ausgeführt werden.

Schützen Sie sich vor 

Auf einen Blick

09.03.2009

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Dichtheitsprüfung gemäß §61a LWG NRW ...

Rohr- und Kanaltechnik M. Hoffmann