Was ist eine Dichtheitsprüfung?
Eine Dichtheitsprüfung gemäß §61a LWG,
dient dazu festzustellen ob die privaten Abwasseranlagen betriebssicher sind und keine Gefahren, oder Belästigungen entstehen können.
Weiterhin wird durch eine Dichtheitsprüfung sichergestellt, dass keine Abwässer aus dem Leitungssystem in die Umwelt gelangen können.
Es gilt außerdem, dass Abwasserleitungen geschlossen und dicht sein müssen.
Was muss ich beachten?
Für bereits bestehende Abwasserleitungen in NRW muss die erste Dichtheitsprüfung
bis spätestens zum 31.12.2015 erfolgen.
Bei Änderungen einer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage (insbesondere nach erfolgter Sanierung)
erfolgt die Dichtheitsprüfung
sofort nach deren Fertigstellung.
Abweichend davon können die Kommunen grundstücksbezogene Fristen festlegen.
Dies gilt dann, wenn die Gemeinde
die Dichtheitsprüfung der öffentlichen Abwasseranlagen an die der privaten koppelt.
In diesen Fällen muss die Dichtheitsprüfung
bis spätestens 2023 erfolgen.
Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Gemeinde oder in der dort gültigen Abwassersatzung.
Wie wird eine Dichtheitsprüfung durchgeführt?
Als Regelverfahren hat sich eine optische Inspektion mit TV-Kamera bewährt.
Optisch durchgeführte Inspektionen werden
als Dichtheitsnachweis laut der DIN 1986-30 anerkannt.
Eine Druckprüfung (mit Luft oder Wasser) gemäß der DIN EN 1610 ist in der Regel nur bei Neubauten und wesentlichen Änderungen erforderlich.
Die Dichtheitsprüfung darf nur von einem Sachkundigen ausgeführt werden.